AGB
Verkaufs- und Lieferbedingungen der KRAUSE GmbH Ladenbau
- Aufträge
Alle uns erteilten Bestellungen gelten erst nach unserer schriftlichen Auftragsbestätigung als angenommen. Von diesen Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers sowie alle mündlichen Vereinbarungen sind nur im Falle schriftlicher Bestätigung durch uns gültig.
- Preise
Unsere Preise gelten ab Werk ausschließlich Verpackung und Versicherung zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Zur Berechnung gelangen die jeweils am Liefertag gültigen Preise. Die in unseren Listen genannten Preise sind unverbindlich.
- Lieferung und Lieferzeit
Für den Umfang der Lieferung und Lieferzeit ist nur unsere Auftragsbestätigung maßgebend. Die Angabe eines Liefertermins erfolgt nach bestem Ermessen, jedoch unverbindlich. Außergewöhnliche Ereignisse berechtigen uns, die Erfüllung übernommener Lieferverpflichtungen angemessen zu ändern oder vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, wobei Ansprüche auf Schadenersatz ausgeschlossen sind.
Ein Rücktritt des Bestellers wegen Überschreitung der Lieferzeit ist nur zulässig, wenn nach Ablauf der vereinbarten oder absprachegemäß verlängerten Lieferfrist eine angemessene Nachfrist gesetzt wurde und auch diese nicht eingehalten wird.
- Gewährleistung
Beanstandungen irgendwelcher Art finden nur Berücksichtigung, wenn sie unverzüglich nach Feststellung schriftlich gemacht werden. Sichtbare Beschädigungen sind im übrigen vom Anlieferer (Bahn, Spediteur oder Fahrer) zu bescheinigen. Bei späteren Beanstandungen haften wir nicht.
Gewährleistungsansprüche wegen offensichtlicher Mängel erlöschen, wenn sie der Käufer nicht innerhalb von 14 Tagen nach Empfang der Ware rügt. Bei Sachmängel kann der Käufer nur Wandlung oder Minderung, nicht aber Schadenersatz verlangen. Der Anspruch auf Wandlung oder Minderung ist ausgeschlossen, falls wir uns binnen angemessener Nachfrist zur Ersatzlieferung bzw. Nachbesserung bereit erklären.
Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Schäden, die infolge unsachgemäßer Lagerung, Behandlung, Montage oder Überlastung, etc. entstehen.
- Zahlungsbedingungen und Eigentumsvorbehalt
Unsere Rechnungen sind innerhalb der Frist auf der angegebenen Rechnung zu zahlen. Bei Überschreiten der Zahlungsfrist sind wir berechtigt, bankübliche Verzugszinsen zu berechnen. Alle gelieferten Waren bleiben, auch in verarbeitetem Zustand, bis zur Erfüllung Eigentum unseres Hauses. An die Stelle der uns gehörenden Waren tritt, wenn sie weiter veräußert werden, der Anspruch gegen den Drittabnehmer, ohne dass es einer ausdrücklichen Abtretung an Sie bedarf. Der Käufer ist zur getrennten Aufbewahrung und Lagerung der uns gehörenden Ware verpflichtet; eine Verfügung über diese Ware außerhalb des ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes, z.B. eine Verpfändung oder Sicherheitsübereignung, ist dem Käufer untersagt. Der Käufer ist verpflichtet, uns einen etwaigen Zugriff dritter Personen auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren unverzüglich mitzuteilen.
- Rücklieferungen
Rücksendungen werden nur nach vorheriger Absprache angenommen. Wir behalten uns vor, die Gutschrift um eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10 % zu kürzen.
- Erfüllungsort und Gerichtsstand
Für alle Geschäfte gilt unser Firmensitz als Erfüllungsort und Gerichtsstand.